Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Allgemeine Bemessungsgrundlage

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Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die Allgemeine Bemessungsgrundlage dient zur Berechnung der Beiträge in die Sozialversicherung. Es handelt sich um einen feststehenden Wert, der jährlich durch die Bundesregierung festgelegt wird. Verändert wird die Allgemeine Bemessungsgrundlage im gleichen Verhältnis, wie die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte aller Versicherten der beiden letzten Jahre vor der Berechnung.

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Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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