Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
Menü

Lexikon - Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung

Ein laufender Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages nachweislich ohne eigenes Verschulden arbeitslos wird.

Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Die Beitragsfreiheit endet mit Beginn einer neuen Arbeit bzw. wenn die Arbeitlosigkeit länger als eine vertraglich vereinbarte Zeit dauert. Danach wird der Vertrag unverändert und beitragspflichtig weitergeführt.

Arbeitslosigkeit - Beitragsbefreiung und Außerkrafttreten des Vertrages
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

mehr...
not visible