Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Bauherrenrisiko

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Bauherrenrisiko

Der Einschluss des Bauherrenrisikos in der privaten Haftpflichtversicherung sichert den Bauherren gegen Forderungen von Dritten ab, die durch Bauvorhaben zu Schaden gekommen sind. Bei größeren Bauvorhaben entfällt die Haftung durch die gesetzliche Haftpflicht, über die dieses Risiko sonst abgedeckt wird.

Das Bauherrenrisiko für Neu- und Umbauten sollte in einer privaten Haftpflichtversicherung für alle selbstgenutzten Objekte bzw. zugehörigen Immobilien auf dem versicherten Grundstück abgesichert sein. 


Versicherungsschutz besteht in Abhängigkeit von der vertraglich vereinbarten Bausumme. Übersteigen die Baukosten diese festgelegte Summe in der Privathaftpflichtversicherung, so entfällt die Mitversicherung. Es ist ein separater Bauherren-Haftpflichtvertrag abzuschließen.

Abgesicherter Zeitraum des Bauherrenrisikos
Bauherrenhaftpflicht

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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