Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Bis zu wieviel Prozent wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen angerechnet

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Bis zu wieviel Prozent wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen angerechnet

Die Invalidtätsleistung wird entsprechend dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad geleistet. Haben schwerwiegende Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mitgewirkt und ist dieser Anteil weniger als der vertraglich vereinbarte Prozentsatz, erfolgt keine Minderung des Invaliditätsgrades bzw. der Leistung.


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Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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