Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Brandschutzmauer

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Brandschutzmauer

(Auch: Brandwand, Brandschutzwand, Brandmauer oder Feuermauer)

Eine Brandwand ist ein Objekt des Brandschutzes und trennt bauliche Anlagen, um die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern.

  • Eine Brandwand besteht aus nicht brennbarem Material (Baustoffklasse A).
  • Sie muss mindestens 90 Minuten einem Brand widerstehen (Feuerwiderstandsklasse F 90).
  • Brandwände dürfen keine Öffnungen enthalten. Wenn jedoch Notwendigkeit besteht, müssen dementsprechende Feuerschutzabschlüsse eingebaut werden ("T-90"-Tür...).
  • Brandwände sollten mindestens 30 cm über das Dach hinaus gebaut werden, um das Überschlagen des Feuers über der Dachhaut zu verhindern.
  • Bei einer Gebäudeaussenwand, direkt auf der Grundstücksgrenze, handelt es sich generell um eine Brandwand.

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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