Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Honorar

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Honorar

Ein Honorar ist, wenn ein Arzt für seine medizinische Behandlung eine Rechnung stellt. Privat- und Kassenpatienten werden dabei unterschieden:

  • Bei Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der GOÄ oder auch privaten Vereinbarungen.
  • Dagegen hat der Arzt bei Kassenpatienten keinen Anspruch auf ein Honorar. Die erbrachten medizinischen Leistungen müssen über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden.

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Einkommensarten
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Kosmetische Operationen
Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
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Zahnarzt-Satz
Zahnersatz
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Übergabe der statusbezogenen Information gem §12a FinVermV

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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