IT- Risiken sind wie folgt zu gliedern:
a) Vermögensschäden durch fehlerhafte IT b) Vermögensschäden durch Weiterleitung von Viren
a) Schäden an eigener Soft- und Hardware sowie eigenen Daten b) Schäden durch Betriebsunterbrechung
Werden Dritte geschädigt (I.), ist die Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig.
Elektronikversicherungen, die Schäden an Soft- und Hardware sowie Datenverlust unter bestimmten Auflagen versichern, sind eine Ausnahme.
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