Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Krankenfahrstuhl

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Krankenfahrstuhl


Krankenfahrstühle (ugs.: Rollstuhl) zählen zu den Hilfsmitteln.

In der gesetzlichen Krankenkasse werden üblicherweise nichtmotorisierte Standardrollstühle/ Greifreifenrollstühle in einfacher Ausführung zur Verfügung gestellt.
Eine Doppelversorgung (ein Gerät für den Außen- bzw. Innenbereich) ist möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Elektrorollstühle Teil der Versorgung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Elektro-Krankenfahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren können, zählen nicht zu den Hilfsmitteln, die von der GKV bereit gestellt werden.

In der privaten Krankenversicherung sind die Leistungen für Krankenfahrstühle vom gewählten Tarif und dem Anbieter abhängig.

Einige Gesellschaften begrenzen die erstattungsfähigen Kosten z.B. auf eine bestimmte Summe oder Ausführung.

Sehr hochwertige Krankenfahrstühle - z.B. mit wirbelsäulen-gerechten Anpassungen - können mehr als 10.000 Euro kosten.

nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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