Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Leibrente

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Leibrente


Unter Leibrenten versteht man Zahlungen, die bis zu einem vertraglich festgelegten Ereignis vorgenommen werden.
Bei einer Altersrente ist dieses Ereignis der Tod der versicherten Person.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, durch eine Hinterbliebenenrente zusätzlichen Schutz zu vereinbaren. Auch Vertragsmodelle, in denen eine festgelegte Rentengarantie-Zeit vereinbart wurde, können Hinterbliebene absichern.

Ansprüche auf eine Leibrente können durch Beitragszahlungen oder Einmal-Zahlungen erworben werden.
Immobilienrente ist ein in Deutschland noch eher ungebräuchlicher Anwendungsweg der Leibrente.

Altersversorgung
Basisrente für Selbstständige
Immobilienrente
Rentengarantie
Rürup-Rente
Zeitrente

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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