Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung

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Mindestanzahl der Punkte für Rentenzahlung

Zur Bestimmung des Leistungsfalls haben die Versicherer ein verbindliches Punktesystem eingeführt. Anhand dieser Bewertungsskala werden den Verlusten von einzelnen Grundfähigkeiten bestimmte Schweregrade zugeordnet.


Aus einer Mindestanzahl von Punkten (z.B. 100 Punkte) errechnet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers auf finanzielle Leistungen.

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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