Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Mini-Job

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Mini-Job

Seit April 2003 gibt es in Deutschland die sogenannten Mini-Jobs. Rechtsgrundlage dafür ist das "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".
Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.

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Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
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39443 Staßfurt

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