Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Reisekosten zu deutschem Gericht

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Reisekosten zu deutschem Gericht

Erstattet werden die notwendigen Reisekosten zum Gericht, wenn das Erscheinen des Versicherungsnehmers vor Gericht als Beschuldigter oder Partei gefordert wird.

Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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