Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Selbstbehalt

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Selbstbehalt

Unter Selbstbehalt versteht man, wenn ein Versicherungsnehmer im Schadensfall eine vereinbarte Selbstbeteiligung selbst zahlen muss.
Wenn die Schadenssumme höher ist, wird der Betrag, der darüber hinausgeht von der Versicherung übernommen.


siehe: versteckter Selbstbehalt
Selbstbeteiligung

Ernteversicherung
Fotovoltaikanlagenversicherung
Garantieverlängerung
Satz mit dem nach Gebührenordnung der Ärzte erstattet wird
Selbstbehalttarif
Selbstbeteiligung
Wahltarife
zusätzlicher Selbstbehalt

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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