Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Todesfallleistung bei Verschollenheit

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Todesfallleistung bei Verschollenheit

Gilt die versicherte Person als verschollen, so zahlt die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Todesfallleistung oder einen anderen genannten Höchstbetrag.

Im Überlebensfall ist die versicherte Person zur Zurückzahlung der ausgezahlten Leistung verpflichtet.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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