Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
Menü

Lexikon - Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Unfallbedingte Bauch- und Unterleibsbrüche

Mitversichert sind Bauch- und Unterleibsbrüche, wenn diese Folge eines Unfalls sind.  


Maßgeblich ist die Definition eines Unfalls: „Ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis zu einer Gesundheitsschädigung führt.“ Wenn ein Bauch- oder Unterleibsbruch also nicht gewaltsam und von außen herbeigeführt wird, besteht kein Versicherungsschutz (z. B. beim Heben eines Schrankes). Wird der Versicherungsnehmer beispielsweise von einem Autofahrer erfasst und erleidet dabei diese Verletzung, besteht Versicherungsschutz.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

mehr...
not visible