Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
Menü

Lexikon - Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Versicherungsschutz humanitärer Auslandseinsatz

Ein aktives Kriegsrisiko wird in der Berufsunfähigkeits-, Risikoleben-, Pflegerenten- oder Schwere Krankheiten Versicherung oftmals nicht mitversichert. Führen Kriegsereignisse unmittelbar zum Tod der versicherten Person bzw. ihrer Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, so ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit.

Bei einigen Gesellschaften gilt diese Einschränkung nicht. Sie versichern Auslandseinsätze der versicherten Personen bei

  • humanitären Hilfeleistungen sowie friedenserhaltenden Maßnahmen der Bundeswehr
  • friedenssichernden Maßnahmen der Bundeswehr im Rahmen eines NATO-Einsatzes oder UN-Mandats
  • Tätigkeiten für humanitäre Hilfsorganisationen

Versicherer leisten für dieses Risiko meist erst ab einer vereinbarten Wartezeit nach Vertragsbeginn.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

mehr...
not visible