Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Widerspruch

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Widerspruch

Einen Widerspruch kann man innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eines Bescheids schriftlich und mit Begründung einreichen. Die Entscheidung ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht geht dann an die Widerspruchsstelle, den Widerspruchsausschuß. Wenn man nicht mit dieser Entscheidung einverstanden ist, kann man Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Mahnverfahren
Sozialgerichts-Rechtsschtutz bereits ab Widerspruchverfahren

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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