Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

Es kommt nicht darauf an, woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt! Durch Unabhängigkeit in der Beratung zu den richtigen 'Segeln'!
Menü

Lexikon - Zahlung von Beiträgen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Zahlung von Beiträgen

Die Zahlung von Beiträgen ist geleistet, wenn die Einzugsstelle (Krankenkasse, Kfz-Versicherung...) über das Geld verfügen kann.

Nur bei Barzahlung ist dies der Tag des Geldeingangs. Bei allen anderen Zahlungsarten (per Scheck, Überweisung, Kontoeinzahlung oder Abbuchung) kommt es auf den Tag der Wertstellung an. D.h., daß die Beiträge vom Geldinstitut zugunsten der Krankenkasse zum Wert gestellt werden. Erst an diesem Tag gelten die Beiträge als gezahlt. Bei Zahlungsverzug kann es zu Säumniszuschlägen kommen.

Basisrente für Selbstständige
Rürup-Rente
Versicherung

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

mehr...
not visible