Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Lexikon - Beitragsbemessungsgrenze

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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Grenzbetrag, bis zu dem in der Sozialversicherung die Beiträge berechnet werden. Arbeitsentgelte, die darüber liegen, werden nicht bei der Beitragsbemessung berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze verändert sich jährlich und ist an die Entwicklung des Bruttoeinkommens angepaßt.

Entgelt
Gesetzliche Krankenversicherung
Insolvenzgeld
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Pensionszusage
Private Krankenversicherung
Versicherungspflichtgrenze

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Kontakt
Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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