Diplomwirtschaftswissenschaftler ROLAND SEIFERT, D -39443 Staßfurt/Förderstedt, Am Klei 26

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Wohngebäude

Wie versichere ich mich richtig?

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Damit Ihr Gebäude nicht unterversichert ist, wird der Beitrag entweder auf der Grundlage einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand der m² Wohnfläche berechnet. Berücksichtig wird dabei die spezielle Ausstattung Ihres Gebäudes.
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nach obenBerechnung laut Wohnfläche

Zu beachten ist, dass es Tarife gibt, die nach dem Modell "Wert 1914" berechnet werden und Tarife, die anhand der Wohn- und Nutzfläche, dem "Wohnflächenmodell", den Beitrag ermitteln.

Für ein genaues Ergebnis, ist immer der Wert 1914 anzugeben
 

nach obenBerechnung nach Versicherungssumme 1914

Der entscheidende Faktor für die Neuwert-Gebäudeversicherung ist die sogenannte "Versicherungssumme 1914". Der Wert 1914 entspricht dem Wert in Reichsmark, welches das Gebäude bei Errichtung im Jahre 1914 gekostet hätte. Das gilt auch für Neubauten. Die aktuelle Versicherungssumme wird mit Hilfe des Baupreisindex (Neuwertfaktor) berechnet, der die jährlichen Veränderungen der Preise, der Löhne usw. erfasst. So wird eine Unterversicherung des versicherten Gebäudes vermieden.

Wie kann man die Versicherungssumme 1914 bestimmen?

Den Wert 1914 finden Sie beispielsweise auf einem bestehenden Versicherungsschein für die Wohngebäudeversicherung.

Gebäudewertermittlung durch einen Bausachverständigen
Die entstehenden Kosten des Gutachters müssen Sie jedoch selbst tragen.

Bei der Rückrechnung des Neubauwertes ist zu beachten, dass bei der Neubauwertermittlung alle Baukosten, auch Baunebenkosten, Eigenleistungen etc. zur Vermeidung der Unterversicherung berücksichtigt werden müssen.

Bei der Berechnung über den Wertermittlungsbogen müssen Sie präzise Angaben über Ihr Haus und dessen Ausstattung sowie zu Nebengebäuden und Garagen geben.
Wie wird der Wert 1914 des Gebäudes ermittelt?

Haben Sie bei Ihrer Versicherung immer den gleitenden Neuwert vereinbart, wird nun Ihre Gebäudeversicherung und Ihr Beitrag (Prämie) an die Veränderung der Baupreise und Löhne angepasst.


Vermeiden Sie eine drohende Unterversicherung - lassen Sie sich von Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht bestätigen!
Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften und die Beiträge unterscheiden sich enorm. Vergleichen Sie Prämien und vor allem welche Leistungen im Vertrag mitversichert sind.
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Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
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Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt

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