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Bei Tagegeldern und im Todesfall ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb eines Monates zu zahlen.
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Bei Invaliditätsleistungen hat der Versicherer drei Monate Zeit gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob und in welcher Höhe er die Entschädigungspflicht anerkennt.
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Die Frist beginnt mit der Zustellung der vollständigen Unterlagen, die der Versicherte beizubringen hat.
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| | Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt
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