Eine Erhöhung der Versicherungssumme im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ist an bestimmte Lebensereignisse gebunden. Zum Beispiel kann eine Heirat oder die Geburt eines Kindes das Recht auf eine Erhöhung
mehr...Die Leistung „Nachversicherung“ garantiert bei einer Personen- oder Sachversicherung, dass der Versicherungsschutz aus einem bestehenden Vertrag erhöht werden kann, sobald eine neue Lebenssituation eintritt.
mehr...Mit der sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ verpflichtet sich ein Versicherungsunternehmen, bei bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung
mehr...Mit der sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ verpflichtet sich ein Versicherungsunternehmen, bei bestimmten Anlässen im Leben des Versicherten eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung
mehr...Bei der Geburt eines Kindes der versicherten Person oder des Ehegatten, unter Umständen auch bei einer Adoption, kann eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung verlangt werden
mehr...Ist laut Versicherungsvertrag eine sogenannte Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann der Versicherungsnehmer bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse (z.B. Geburt eines Kindes, Heirat, Erwerb einer
mehr...