Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht nur, wenn der Versicherte über einen Mindestzeitraum hinweg versichert war. Diese Zeit wird als allgemeine Wartezeit bezeichnet
mehr...siehe: Erwerbsminderungsrente, allgemeine Wartezeit
mehr...Die gesetzliche Sozialversicherung (Rentenversicherung, Unfallversicherung) leistet Rentenzahlungen an Kinder des verstorbenen Versicherten. Diese Rente soll Unterhaltszahlungen ersetzen. Die Kinder erhalten
mehr...Unter Wartezeit versteht man eine leistungsfreie Zeit bei Vertragsbeginn, sie dauert in der Regel 3 Monate. Die Versicherungen wollen vermeiden, dass Personen sich erst dann versichern, wenn diese schon
mehr...Die Tarife mancher Versicherer geben dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zur Vereinbarung einer allgemeinen Wartezeit. Sollte der Leistungsfall innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Abschluss
mehr...