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|  | |  | |  | VVG-Reform
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.
Zielsetzung des Gesetzgebers ist vorallem:
- die Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber den Versicherern
- die Verbesserung der Information und Beratung des Kunden
- die Erhöhung der Transparenz
Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen sowie zu neuen Regelungen im Leistungsfall.
siehe:Invitatio-Modell, Antrags-Modell, vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheiten, Policenmodell, Berufsunfähigkeit, Vertreter-Modell,
Verzicht auf Vertragsinformationen,
Überschussbeteiligung,
Versicherungsantrag, Versicherungsschein,
Versicherungsvertrag AbkürzungenAntragAntrags-ModellAnzeigepflichtBerufsunfähigkeitBerufsunfähigkeitsversicherungCourtageDeckungszusageDirektanspruchDokumentationspflichtDokumentationspflichtErstprämieFernabsatzverträgeGrobe FahrlässigkeitGrobe Fahrlässigkeit (Haftpflicht)HaftpflichtversicherungInvitatio-ModellKlageaussschlussfristKlarstellungserfordernisKrankenversicherungKundenverzichtserklärungLebensversicherungMaklerMaklervollmachtObliegenheitenPolicePolicenmodellRisikolebensversicherungStornoStundungVersicherungsantragVersicherungsscheinVersicherungsvertragsgesetz (VVG)Vertreter-ModellVerzicht auf VertragsinformationenZahlungsverzugvertragliche Obliegenheitenvorläufige Deckungvorvertragliche AnzeigepflichtÜberschussbeteiligung© Versicherungsbote.de |
|  | Roland Seifert
(Kanzlei für FDL)
Am Klei 26
39443 Staßfurt
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